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   BSG, 29.09.1992 - 2 RU 35/91   

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https://dejure.org/1992,10238
BSG, 29.09.1992 - 2 RU 35/91 (https://dejure.org/1992,10238)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 2 RU 35/91 (https://dejure.org/1992,10238)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 (https://dejure.org/1992,10238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Verletztenrente wegen einer wesentlichen Besserung einer als Berufskrankheit festgestellten Hauterkrankung - Überempfindlichkeit gegen Haarfärbemittel und Dauerwellenlösung als Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 35/91
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in BSGE 63, 207 [BSG 30.05.1988 - 2 RU 54/87] entschieden, auch bei der Frage nach den durch die Hauterkrankung verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten handele es sich in erster Linie um eine auf medizinisch-wissenschaftlichem Gebiet liegende Beurteilung.

    Der Senat hat in seinem vom LSG inhaltlich nur unzureichend zitierten Urteil vom 30. Mai 1988 (BSGE 63, 207 [BSG 30.05.1988 - 2 RU 54/87]) vorangestellt, daß ärztliche Meinungsäußerungen über die durch allergische Hautkrankheiten verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten weitgehend auch zwar keine verbindliche Kraft haben, aber doch eine wichtige und oft unentbehrliche Grundlage sind (aaO S 209).

    Dem LSG bleibt es überlassen, auf welche Weise es feststellen will, in welchem Ausmaß die Klägerin durch die Berufskrankheitsfolgen in ihrer Fähigkeit gehindert ist, Arbeitsmöglichkeiten zu ergreifen, die ihr vor Eintritt des Versicherungsfalls offenstanden (BSGE 63, 207, 209) [BSG 30.05.1988 - 2 RU 54/87].

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Der Senat hat die "Empfehlungen für die Einschätzung der MdE bei BKen nach der Nr. 5101 der BKVO" zwar nicht als den einzigen Weg, aber doch als ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen angesehen (BSGE 63, 207 = SozR 2200 § 581 Nr. 28; BSG Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 - MesoB 280/56 = HV-Info 1992, 2694).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 75/95

    Anspruch auf Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Anspruch auf

    Nach Auffassung der Beschwerdeführerin hätte das LSG ihren Antrag auf Einholung eines berufsdermatologischen Gutachtens zur Frage der MdE-Bewertung unter Berücksichtigung der aufgrund des BSG-Urteils vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 - durch die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) überarbeiteten MdE-Empfehlungen nicht abweisen dürfen, weil aufgrund neuer aktueller Forschungsergebnisse zur MdE-Bewertung bei Hautkrankheiten und aufgrund von Fachgesprächen ein Wandel bei der MdE-Einschätzung eingetreten sei, ua bei der Beurteilung des Vorkommens von Allergenen in krankheitsauslösender Form auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Das LSG mußte sich schon deshalb nicht gedrängt fühlen, den Beweisantrag der Beschwerdeführerin stattzugeben, zumal er in seiner Bezugnahme fehlerhaft ist, weil eine Überarbeitung der Empfehlungen der ABD nicht aufgrund des Urteils des BSG vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 - erfolgte.

    Soweit die Beklagte eine Abweichung von der Rechtsprechung des BSG zur Bewertung der MdE bei Hauterkrankungen (Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 -) rügt, fehlt es an einer schlüssigen Begründung.

  • LSG Hamburg, 01.09.1999 - L 3 U 50/98

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Dauerbescheides - ex

    Wesentlich ist allerdings nicht die Verbesserung des Sehvermögens als solches, sondern eine sich hieraus ergebende Änderung der MdE-Bewertung (vgl. auch BSG, Urteil vom 29. September 1992, Az. 2 RU 35/91).
  • LSG Hessen, 10.09.1997 - L 3 U 432/94

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität

    Diese sollen dazu beitragen, daß bei der Einschätzung und Bewertung der Folgen beruflich verursachter Hauterkrankungen nach der Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO einheitliche Maßstäbe angelegt werden, soweit es sich um regelmäßig vorkommende Krankheitsbilder mit typischem Verlauf handelt, und sind als geeignetes Hilfsmittel zur Bewertung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen anerkannt (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 28; BSG, Urteil vom 29. September 1992 -- 2 RU 35/91; HLSG in Breithaupt 1982, 573 und Urteil vom 27. September 1989 -- L-3/U-125/86).
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